Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Stand: 20. Dezember 2021

Inhaltsübersicht

1. Geltungsbereich der AGB

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Haigis Gewichtefertigung GmbH, Schwabstrasse 72, DE 72461 Albstadt (nachfolgend bezeichnet als „Verkäufer“) und dem nachfolgend als "Käufer" bezeichnetem Erwerber der Produkte und Leistungen des Verkäufers (nachfolgend bezeichnet als "Produkte" oder "Waren") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als "AGB").
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht wenn der Verkäufer seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Verkäufer stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu.
  3. "Unternehmer" im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als "Geschäftskunden" oder "B2B"). Mit der Bestellung oder Registrierung als Kunde, erklären die Kunden jeweils, dass sie ein Geschäftskunde und kein Verbraucher sind.

2. Vertragstext und Vertragssprache

  1. Der Verkäufer speichert den Vertragstext und stellt ihn den Kunden in Textform (z.B. per E-Mail oder gedruckt mit der Lieferung der Bestellung) zur Verfügung. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers oder die Speicherfunktion für Webseiten nutzt.
  2. Der Verkäufer darf die Vertragsunterlagen Kunden, die Unternehmer sind, sowohl in Textform, als auch auf einem anderen Weg bereitstellen (z.B. per Verweis auf eine Onlinequelle).
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch, Verträge können in dieser Sprache geschlossen werden.

3. Informationen zu Preisen und Versandkosten

  1. Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.)
  2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung die folgenden Versandkosten: Wir liefern ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Zoll gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferungen ins Ausland gilt dies auch für zusätzlich anfallende Steuern.

4. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abschlag, Skonti oder andere Nachlässe zu leisten.
  2. Den Kunden stehen die nachfolgend genannten Zahlungsarten zur Verfügung:
  3. Kauf auf Rechnung - Der Rechnungsbetrag wird, nachdem das Produkt geliefert sowie in Rechnung gestellt wurde fällig und ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug durch Zahlung auf das Bankkonto des Verkäufers zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung steht nur bis zu einem Rechnungsbetrag von Euro zur Verfügung.
  4. Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Der Verkäufer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 Euro geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist der Verkäufer berechtigt Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 Euro geltend zu machen. Den Kunden bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Kunden geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist der Verkäufer berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z.B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Tritt der Verkäufer in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
  2. Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

6. Lieferung, Warenverfügbarkeit

  1. Die bestellten Waren werden an die angegebene Lieferanschrift geliefert, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
  3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten
  5. Für Kunden, die Unternehmer sind gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Kunden übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.

Herstellung und Verarbeitung nach Vorgaben des Kunden

  1. Beinhaltet die vertragliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, dass der Verkäufer das zu liefernde Produkt nach Vorgaben des Kunden herstellt oder verarbeitet, ist der Kunde verpflichtet die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Materialien dem Verkäufer bereitzustellen sowie Mitwirkungshandlungen anzubieten (nachfolgend zusammenfassend als "Mitwirkung" bezeichnet).
  2. Der Kunde wird über seine erforderliche Mitwirkung im Rahmen der Produktbeschreibung, bzw. des Bestellprozesses informiert.
  3. Bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten muss der Kunde insbesondere bei der Bereitstellung von Informationen und Materialien das vereinbarte Format, den vereinbarten Übermittlungsweg sowie weitere vereinbarte technischer Vorgaben und Fristen beachten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich nur solche Informationen und Materialien bereitzustellen sowie Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, deren vertragsgemäße Verarbeitung durch den Verkäufer nicht gegen das geltende Recht sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere sicher zu stellen, dass er über die für die Verarbeitung durch den Verkäufer nötigen Nutzungs- und Verfügungsrechte verfügt. Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der MItwirkung des Kunden zu überprüfen.
  5. Der Verkäufer trägt keine Kosten für die Mitwirkung des Kunden.
  6. Der Kunde stellt den Verkäufer, seine Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung und/oder Ansprüchen von Behörden oder Dritten frei, die im Zusammenhang mit der Mitwirkung des Kunden entstehen und die der Kunde zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch alle erforderlichen und angemessenen Rechtsverteidigungskosten. Ferner unterstützt der Kunde den Verkäufer in diesem Fall bei der Abwehr der Ansprüche durch zumutbare und erforderliche Mitwirkungshandlungen sowie Informationen.
  7. Der Verkäufer ist auf Grundlage einer sachgerechten Abwägung berechtigt, Verarbeitungsaufträge, auch nach Vertragsschluss, zurückzuweisen, bei denen der Verkäufer aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einem Verstoß gegen die geltende Rechtslage, Rechte Dritter oder die guten Sitten ausgehen darf (das gilt insbesondere bei jugendgefährdenden, diskriminierenden, beleidigenden oder verfassungsfeindlichen Informationen und Materialien).

7. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Verkäufer haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nur für Angaben zu Produkten und deren Beschaffenheit, sofern diese vom Verkäufer mitgeteilt wurden oder Herstellerangaben in die Produktbeschreibung, bzw. -darstellung einbezogen wurden. Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen des Herstellers oder Dritter.

8. Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist und dem Verkäufer, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Der Gerichtstand befindet sich am Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

Rechtstext von Dr. Schwenke - für weitere Informationen bitte anklicken.